Behandlungskosten

Kosten - Heilpraktikerin Christine Theissen, Mühltal

Zuzahlung von Krankenkassen

Private Krankenversicherungen, die Beihilfe und auch Zusatzversicherungen übernehmen je nach Art des Tarifs und des Leistungsumfangs teilweise aber nicht in jedem Fall die Leistungen für Heilpraktiker.

Leider ist es bislang so, dass die gesetzlichen Krankenkassen bis auf wenige Ausnahmen keinen Beitrag zu den entstehenden Kosten leisten.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang eine Zuzahlung möglich ist.

Terminabsagen

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie mir bitte 24 Stunden (Arbeitstag) vorher Bescheid, entweder telefonisch oder per mail. So habe ich die Möglichkeit, meine Planung gut zu gestalten und offene Termine weiter zu vergeben.