Homöopathie

Homöopathie - Heilpraktikerin Christine Theissen, Mühltal

Die Homöopathie ist eine sehr wirkungsvolle Behandlungsmethode und hat eine tiefgreifende Wirkung bei körperlichen Erkrankungen, kann aber auch sehr gut zur Unterstützung von psychischen und seelischen Prozessen beitragen.

Das Behandlungsspektrum mit homöopathischen Mitteln ist sehr groß und reicht von

  • chronischen Erkrankungen wie z.B. Erkrankungen der Haut, des Verdauungstrakts und Rheuma
  • über psycho-vegetative Erkrankungen wie z.B. Migräne und Schlafstörungen
  • bis hin zur Verarbeitung und Lösung seelischer Konflikte.

In meiner Praxis arbeite ich sowohl mit der klassischen Homöopathie als auch mit homöopathischen Komplexmitteln, abgestimmt auf den individuellen Bedarf des Patienten.

Ursprung der Homöopathie

Die Prinzipien der Homöopathie sind universell und sehr alt. Schon Hippokrates und Paracelsus wussten um deren Wirkung.

Nach langer Zeit des Vergessens wurde die Homöopathie vom deutschen Arzt Samuel Hahnemann (1755 – 1843) wiederentdeckt. Er erforschte sie systematisch und präzise und schrieb ihre Gesetzmäßigkeiten nieder. Damit ist ein einzigartiges Werk zum Wirken der Homöopathie entstanden.

Wirkungsweise der Homöopathie

Grundlage der Homöopathie ist das Ähnlichkeitsprinzip „Similia similibus curentur“, das bedeutet, „Ähnliches kann mit Ähnlichem geheilt werden“.

Bei der Herstellung eines homöopathischen Mittels wird der Ursprungsstoff so weit verdünnt, dass die Wirkung des Mittels vor allem auf einer feinstofflichen, energetischen Information beruhen soll. Diese spricht die Lebenskraft des Menschen an, die durch Krankheiten oder Belastungen geschwächt worden ist. Das homöopathische Mittel aktiviert nach homöopathischem Selbstverständnis die Selbstheilungskräfte und gibt damit einen wichtigen Impuls zur Heilung.

Die Homöopathie wird von der evidenzbasierten Medizin, landläufig Schulmedizin kaum anerkannt. Dagegen wohl als besondere Therapierichtung vom Gesetzgeber. Homöopathische Präparate unterliegen strengen Zulassungsbestimmungen, vor allem, wenn Anwendungsgebiete beansprucht werden.

Soweit diese homöopathisch zubereiteten Produkte keine Zulassung, sondern eine Registrierung besitzen oder von der Registrierung freigestellt sind, werden für diese nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes auch keine Anwendungsgebiete ausgewiesen. Hier entscheiden das Wissen und die Erfahrung des Anwenders, respektive Verordners.